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„Das Volk entscheidet, wer gewählt wird, und nicht die Verwaltung, die ja selber nur gewählt wird. Es kann nicht sein, dass die Exekutive – wie das Innenministerium, der Verfassungsschutz, die Kommunalaufsichtsbehörde – dem Wähler vorgibt, wen sie wählen dürfen. Das ist in der Demokratie nicht vorgesehen.“ – Christian Wirth im Interview mit Tichys Einblick.
In Niedersachen dürfen mehrere Abgeordnete und AfD-Politiker nicht zur Wahl antreten.
Einer von ihnen ist der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert. Sein Anwalt, Dr. Christian Wirth, spricht über einen Skandal, der weit über die Landesgrenzen hinausreicht.
Was hier als „Schutz der Verfassung“ deklariert wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als gezielter Ausschluss politischer Konkurrenten. Wirth legt offen, wie SPD und Grüne in Niedersachsen das Kommunalwahlrecht zur „Lex AfD“ umgebaut haben. Das Ergebnis: Laien in Wahlausschüssen entscheiden nun im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Innenministerium darüber, wer überhaupt auf dem Stimmzettel stehen darf.
Die Vorwürfe gegen Sichert zeigen die ganze Absurdität des Verfahrens: Wer offizielle Statistiken zur Tuberkulose zitiert oder den Begriff „Kartellparteien“ verwendet, soll nach Ansicht der niedersächsischen Behörden die Eignung für ein kommunales Mandat verloren haben. Wirth entlarvt dieses „Beamten-Paradoxon“: Wie kann ein Mann, der als Bundestagsabgeordneter Gesetze verabschiedet und als Beamter zur Verfassungstreue verpflichtet ist, auf kommunaler Ebene plötzlich zum Sicherheitsrisiko erklärt werden?
Kapitel
0:00 Der Fall Martin Sichert
2:19 Die „Lex AfD“
4:24 Wie das Innenministerium die Ausschüsse steuert
6:44 Die absurden Ausschlussgründe
15:04 Das Beamten-Paradoxon
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